Ist / war ein solcher Vorsitzender überhaupt tragbar?

Neben den, teilweise sehr negativen, Gerüchten aus dem Berufs- und Vereinsleben des, nun ehemaligen, 1. Vorsitzenden gibt es eine Reihe von Erlebnissen mit ihm.

Stellvertretend nur eine der belegbaren Aktionen.

 

Ein schon sehr gut ausgebildeter und qualifizierter Neuzugang als Aktiver in der Wehr wollte Anfang Oktober 2021 auch Mitglied im Verein werden.

Die Aufnahme in den Verein verzögerte sich über den Termin der Jahreshauptversammlung 22.10.2021 hinaus.

Leider gab es persönliche Gründe des Neuzugangs, die gegen eine weitere Aktivität in Verein und Wehr sprachen.

Folglich zog er seinen Antrag auf Mitgliedschaft im Förderverein zurück.

 

Das Antwortschreiben des 1. Vorsitzenden ist ein Beleg, wie er die Schuld sehr gerne auf andere schiebt.

 

 

Den Aufnahmeantrag hatte der Verfasser seinerzeit mit dem Neuzugang ausgefüllt, eingescannt und per E-Mail verschickt.

Die E-Mailadresse Vorstand@… war zu diesem Zeitpunkt eine Weiterleitung an fast den kompletten Vorstand, nicht nur den 1. Vorsitzenden persönlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Nachfrage vom 1. Vorsitzenden zeigt den Eingang und auch die Bearbeitung der Email innerhalb eines Tages.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der Antwort auf den Rücktritt vom Aufnahmeantrag beginnen dann die Ungereimtheiten und auch Schuldzuweisungen gegen andere im Verein und Vorstand.

Zitat „Deinen Antrag habe ich Anfang Oktober  im Gerätehaus beim Aufräumen gefunden…“
Durch seine Antwort auf die Email mit dem eingescannten Antrag ist belegt, dass der Antrag am 3. Oktober 2021 ordentlich eingegangen ist.
Der 1. Vorsitzende kann diesen Antrag niemals im Gerätehaus gefunden haben.
Die Anträge bestanden nur aus einem Exemplar. Das Original wurde vom Verfasser eingescannt und befindet sich noch – mit Genehmigung des Antragstellers – in seinem Besitz.

 

Zitat: „… daraufhin habe ich per Mail den Geschäftsführenden Vorstand gebeten dem Antrag zuzustimmen. 2 Mitglieder haben zugestimmt der Rest war der eindeutigen Meinung, dass im Rahmen einer Präsenzsitzung…..“

Laut Satzung sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende der geschäftsführende Vorstand und jeweils alleine vertretungsberechtigt.

Die Entscheidung zur Aufnahme hätte also theoretisch vom 1. Vorsitzenden erfolgen können. Dazu kommt noch, dass ein weiteres Vorstandsmitglied mit dem 1. Vorsitzenden verheiratet ist und ein drittes Vorstandsmitglied erweitert zur Familie des 1. Vorsitzenden gehört.

Über den Aufnahmeantrag in einer Präsenzsitzung zu entscheiden, stelle ich hier nicht in Frage. Vielleicht haben andere Vorstandsmitglieder Informationen, die gegen eine Aufnahme sprechen.
Bei der allgemeinen Vorgehensweise des 1. Vorsitzenden, stelle ich die Anfrage an den restlichen Vorstand in frage.

 

 

Zu einem Streckenverbot für Fahrzeuge nach Gewicht und Breite im Bereich einer zu Schiesheim gehörenden Brücke soll die Feuerwehr Schiesheim gefragt worden sein, bzw. zugestimmt haben.

Eine auf Instagram und hier veröffentlichte Gegendarstellung um die daraus entstandenen Anfeindungen gegenüber der Feuerwehr Schiesheim-Zollhaus zu reduzieren, konnte der 1. Vorsitzende nur torpedieren.

Die elementare Frage wer die Berechtigung zu einer solchen Aussage hat und zugestimmt haben soll, hat der 1. Vorsitzende bisher nicht beantwortet. Tatsache ist es, das „die Feuerwehr“ ein öffentlich-rechtlicher Bereich ist und einer Gemeinde- / Stadtverwaltung untersteht. In der Funktion unter der Wehrführung stehende Personen und erst recht keine privatrechtliche Organisation / Verein oder deren Mitglieder sind zu einer solchen Aussage im Namen der Feuerwehr berechtigt!

 

 

Weitere Angriffe, auch gegen ehemalige Vorsitzende des Vereins sind belegbar.

 

 

Weiterhin kam der Verein seiner satzungsgemäßen Aufgabe nicht mehr nach und verweigerte die Finanzierung einer besseren Beleuchtung, die nicht in den Bereich der Gemeinde fällt. Dem „Hörensagen“ nach mit der Aussage „das Gerätehaus geht den Verein nichts an“, nachdem eine unerlaubte Privatnutzung des Gerätehauses durch den 1. Vorsitzenden Konsequenzen von Seiten der Gemeinde für ihn hatte.

 

Weitere Verstöße gegen die Satzung, Gesetze und Rechtsprechung werden noch geprüft.

  

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Posted by: Heiko on

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