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Willkommen auf der Seite zur Freiwilligen Feuerwehr Schiesheim-Zollhaus

 

Unter dem Menüpunkt „Interaktiv“ befinden sich jetzt die Download- und Kontakt-Seiten.

 

Auf dieser Seite wollen wir Euch über unser Hobby / ehrenamtliche Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Schiesheim / Standort Zollhaus auf dem laufenden halten.

DENK MAL NACH:

Ca. 23.000 Freiwillige Feuerwehren, 107 Berufsfeuerwehren und 752 Werkfeuerwehren stellten 2016 in Deutschland zum Retten, Bergen und Löschen eine Personalstärke von 995.000 freiwilligen Feuerwehr Mitgliedern, 31.700.Angehörigen von Berufsfeuerwehren 32.000 Mitarbeitern von Werkfeuerwehren.(1)

Jede Feuerwehr hat ihr Einsatzgebiet im Bereich ihres Standortes (kreisfreie Stadt, Gemeinde, Ortsteil). Einsätze in anderen Gemeinden, Städten, Landkreisen oder Bundesländern bedürfen einer besonderen Gefahrenlage. Die Entsendung von Kräften darf den Schutz am Standort nicht beeinträchtigen.

Für die Verbandsgemeinde Aar-Einrich bedeutet dies, dass die nächsten Berufsfeuerwehren in Gießen, Frankfurt / Offenbach, Mainz, Wiesbaden und Koblenz (2) stehen und für die Verbandsgemeinde Aar-Einrich nicht zuständig sind! Mal ganz abgesehen davon, das ein 40 Tonnen schweres Einsatzfahrzeug zu lange zu uns brauchen würde.

Die Hilfeleistungsfrist muss eingehalten werden können. Das ist die Zeit in der nach einem Notruf das erste Fahrzeug an der Einsatzstelle eintreffen muss. Wie lange dieser Zeitrahmen ist, hängt von der Einsatzart und den Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern ab.

Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren der VG Aar-Einrich sind also alleine für den Bereich der VG Aar-Einrich zuständig.

Warum, das regeln Gesetze.

Aus diesem Grund gibt es auch einen Unterschied zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und den Feuerwehrvereinen.

Die Gemeinden stellen das notwendige Material bereit. Die „Mitarbeiter“ leisten freiwillig und ohne Bezahlung ihren vorgeschriebenen Übungsdienst, Einsatz oder Ausbildungen ab.

Eine zusätzliche Belastung für die Mitglieder, ihre Familien und Arbeitgeber.

Das ist der öffentlich rechtliche Bereich.

Feuerwehrvereine sind der privatrechtliche Bereich. Zu den Mitgliedern zählen fast immer die aktiven Kräfte einer Ortswehr, aber auch fördernde Mitglieder.

Hier greifen die Gesetze zur Regelung aller Vereine. Die Feuerwehrvereine unterstützen die Ortswehr finanziell und aktiv z.B. durch oder bei Veranstaltungen.

Hier verschwimmen die Zusammenhänge für die meisten Menschen. Es genau zu erklären würde den Rahmen dieser Einleitung sprengen.

Quelle:

(1) http://www.feuerwehrverband.de/statistik.html 

(2) https://www.zeit.de/zeit-magazin/2019/13/berufsfeuerwehren-staedte-deutschlandkarte