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Beachten Sie bitte unsere Gegendarstellung zum Poller in der Zufahrt „Zur Scholau“ von der B 54 Höhe Schiesheim!

 

Herzlich willkommen auf der neu gestalteten Seite der

Freiwilligen Feuerwehr Zollhaus

und dem

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Zollhaus e.V.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Zollhaus ist eine von 30 Feuerwehren der Verbandsgemeinde Aar-Einrich.

100 Jahre FFW Zollhaus 2005

 

DENK MAL NACH:

Ca. 23.000 Freiwillige Feuerwehren, 107 Berufsfeuerwehren und 752 Werkfeuerwehren stellten 2016 in Deutschland zum Retten, Bergen und Löschen eine Personalstärke von 995.000 freiwilligen Feuerwehr Mitgliedern, 31.700.Angehörigen von Berufsfeuerwehren 32.000 Mitarbeitern von Werkfeuerwehren.(1)

Jede Feuerwehr hat ihr Einsatzgebiet im Bereich ihres Standortes (kreisfreie Stadt, Gemeinde, Ortsteil). Einsätze in anderem Gemeinden, Städten, Landkreisen oder Bundesländern bedürfen einer besonderen Gefahrenlage. Die Entsendung von Kräften darf den Schutz am Standort nicht beeinträchtigen.

Für die VG Aar-Einrich bedeutet dies, dass die nächsten Berufsfeuerwehren in Gießen, Frankfurt / Offenbach, Mainz, Wiesbaden und Koblenz (2) stehen und für uns nicht zuständig sind! Mal ganz abgesehen davon, das ein bis zu 40 Tonnen schweres Einsatzfahrzeug zu lange in unsere Region brauchen würde.

Die Hilfeleistungsfrist muss eingehalten werden können. Das ist die Zeit in der nach einem Notruf das erste Fahrzeug an der Einsatzstelle eintreffen muss. Wie lange dieser Zeitrahmen ist, hängt von der Einsatzart und den Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern ab.

Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren sind also alleine für den Bereich zuständig.

Warum, das regeln Gesetze. Aus diesem Grund gibt es auch einen Unterschied zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und den Feuerwehrvereinen.

Die Gemeinden stellen das notwendige Material bereit. Die „Mitarbeiter“ leisten freiwillig und ohne Bezahlung ihren vorgeschriebenen Übungsdienst, Einsatz oder Ausbildungen ab.

Eine zusätzliche Belastung für die Mitglieder, ihre Familien und Arbeitgeber.

Das ist der öffentlich-rechtliche Bereich.

 

Feuerwehrvereine (in unserem Fall durch den Zusatz „Förderverein“ im Namen deutlicher getrennt) sind der privatrechtliche Bereich.

Zu den Mitgliedern zählen fast immer die aktiven Kräfte einer Ortswehr, die Jugend- oder Kinderfeuerwehr, die Ehren- und Altersabteilung, aber auch fördernde Mitglieder.

Hier greifen die Gesetze zur Regelung aller Vereine. Die Feuerwehrvereine unterstützen die Ortswehr finanziell und aktiv.

Bei der aktiven Unterstützung verschwimmen der öffentlich-rechtliche und der privatrechtliche Bereich, besonders bei Veranstaltungen, wieder ein wenig.

Finanzielle Unterstützung? Ja. Nicht alles, was eine Wehr gebrauchen kann, ist durch Normen in der Beladung eines Fahrzeuges vorhanden. Zum betanken von Stromerzeugern oder tragbaren Pumpen sind Kanister mit Füllstutzen vorgesehen. Ein einfacher Kraftstofftrichter kann den Vorgang aber einfacher und sicherer machen. Also kann dieser Trichter durch den Verein angeschafft werden. Größere bzw. teurere Geräte können zusätzliche Wärmebildkameras oder Drohnen sein.

Es genauer zu erklären, würde den Rahmen dieser Internetseite wohl sprengen.

 

Quellenverzeichnis:

(1) http://www.feuerwehrverband.de/statistik.html 

(2) https://www.zeit.de/zeit-magazin/2019/13/berufsfeuerwehren-staedte-deutschlandkarte